Dipl.-Psych.
Michael W. Czarnietzki & Kollegen
Psychologische Psychotherapeuten (DGVT)
Rechtsgrundlagen
Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ ist ein gesetzlich geschützter Titel, der seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes (1999) an eine mehrjährige, staatlich geregelte Weiterbildung gebunden ist. Den Titel „Psychologischer Psychotherapeut“ darf nur führen, wer ein Hochschulstudium der Psychologie mit dem Diplom/Master abgeschlossen und danach eine mindestens dreijährige Ausbildung in einem Richtlinienverfahren absolviert hat und die staatliche Anerkennung seiner psychotherapeutischen Qualifikation durch die Approbation besitzt.
Mit der Approbation haben Psychotherapeuten die staatlich anerkannte Zulassung zur Ausübung der Heilkunde und dürfen, insofern sie im Besitz eines Kassensitzes sind, direkt über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Näheres hierzu finden Sie im Psychotherapeutengesetz, in den Psychotherapierichtlinien sowie in den Psychotherapievereinbarungen.