Dipl.-Psych.
Michael W. Czarnietzki & Kollegen
Psychologische Psychotherapeuten (DGVT)
Ablauf
Erstgespräch
Im Erstgespräch geht es u.a. um die Fragen, ob eine ambulante Psychotherapie die passende Behandlungsmethode für Sie ist, ob ggf. weitere oder andere Maßnahmen angezeigt sind und nicht zuletzt darum, ob wir miteinander arbeiten können und wollen.
Therapiephase
Es folgt die eigentliche Therapiephase, die von sehr unterschiedlicher Dauer sein kann.
Die Behandlungsfrequenz ist grundsätzlich am Entwicklungsverlauf der Therapie orientiert. Angestrebt sind wöchentliche Kontakte. Die Erfahrung zeigt aber, dass auch Behandlungspausen oder Intensivphasen notwendig und für den Prozess sehr hilfreich sein können.
Behandlungsende
Nach einer Rückfallprophylaxe wird die Behandlung am Ende in der Regel ausgeschlichen. Weitere Kontakte, etwa zu Kriseninterventionen, sind selbstverständlich jederzeit möglich.
Warteliste
Ambulante Psychotherapie ist in der Regel mit Wartezeiten verbunden.
Bitte lassen Sie sich zu den Telefonsprechzeiten oder via Kontaktformular in die Warteliste eintragen.
Die Wartezeit in unserer Praxis variiert und ist neben häufig nicht planbaren Behandlungsverläufen auch von Ihrem Zeitfenster und Ihrer Flexibilität abhängig.
Wir bemühen, uns Erstgespräche möglichst zeitnah zu realisieren, so dass Sie sich für den Fall, dass es nicht passt oder dass eine ambulante Therapie nicht das Mittel der Wahl ist, anderweitig orientieren können.
Informieren Sie sich über die aktuellen Wartezeiten zu den Telefonzeiten oder per E-mail.
Kosten
Gesetzliche Krankenversicherung
Ich verfüge über die Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Als gesetzlich Versichertem reicht Ihnen die Versichertenkarte, welche einmal im Quartal eingelesen werden muss.
Bei erweiterten Behandlungskontingenten ist seitens der Praxis ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Kasse zu stellen.
Private Krankenversicherung
Ob und in welcher Höhe sich Ihre private Krankenversicherung an den Kosten der Psychotherapie beteiligt, hängt direkt von Ihrem gewählten Versicherungstarif ab. Prüfen Sie deshalb vor Beginn der Behandlung, ob und unter welchen Bedingungen die Kosten übernommen werden. Einschränkungen können z.B. hinsichtlich der Art des Behandlers (Grundberuf Arzt oder Psychologe), der Zahl der Therapiestunden und des Anteils der erstatteten Kosten bestehen.
Beihilfe
Kosten für Psychotherapie sind grundsätzlich durch die Beihilfe erstattungsfähig. Wenn Sie eine private Krankenversicherung für die Restkosten abgeschlossen haben, prüfen Sie im Vorfeld Ihren Tarif und informieren sich, ob und unter welchen Bedingungen die Restkosten für Psychotherapie übernommen werden.